Liebe Mitglieder,
seit heute ist die 15.”Corona-Verordnung” für Sachsen-Anhalt in Kraft. Diese bringt auch einige Änderungen für unseren Betrieb in der Trainingsstätte mit sich.
Für den Zugang zu geschlossenen Räumen, für den organisierten Sportbetrieb und für Veranstaltungen ist das 2-G-Zugangmodell verpflichtend!
Das bedeutet, dass nur Genesene und vollständig Geimpfte am Training teilnehmen dürfen. (Gemäß der Verordnung sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vom 2G-Modell ausgenommen, hier ist aber zu berücksichtigen, dass die Begleitpersonen die Vorgaben erfüllen.)
Die Anwesenheit ist weiterhin zu dokumentieren, dafür stehen euch die Anwesenheitslisten oder die Luca-App zur Verfügung.
Bleibt gesund.
Das Präsidium